Redebeitrag der Abgeordneten Christin Melcher (GRÜNE) zur Erste Beratung des Gesetzentwurfs (Volksantrag) “Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen” (Drs 7/522)
6. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 30. Januar, TOP 3
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
dass wir heute den Volksantrag „zur Einführung der Gemeinschaftsschule“ debattieren, verdanken wir dem unermüdlichen Engagement des Bündnisses „Länger Gemeinsam Lernen in Sachsen. Stellvertretend für das Bündnis richte ich meinen Dank an Doreen Taubert und Burkhard Naumann. Mein Dank gilt aber auch all denjenigen, die bei Wind und Wetter auf der Straße ehrenamtlich über 50.000 Unterschriften gesammelt.
Nicht nur die große Anzahl der Unterschriften, sondern auch diverse Umfragen zeigen, dass eine große Mehrheit in Sachsen längeres gemeinsames Lernen möchte. Diese Zustimmung in der Bevölkerung freut mich außerordentlich, denn meine Fraktion setzt sich seit Langem für die Einführung der Gemeinschaftsschule in Sachsen ein.
Das wir künftig die Gemeinschaftsschule in unserem Schulgesetz wiederfinden, ist für uns BÜNDNISGRÜNE ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit in Sachsen.
Auch ich habe in Leipzig und in ganz Sachsen Unterschriften gesammelt für längeres gemeinsames Lernen. Denn ich erlebe gerade hautnah, was es bedeutet, wenn Kinder im Alter von zehn Jahren getrennt werden. Mein Sohn geht im Leipziger Osten auf die Grundschule mit den geringsten Bildungsübergängen auf das Gymnasium. Er besucht dort die 4. Klasse und genau in diesen Tagen entscheidet sich, welche Freunde er auf dem Gymnasium wieder trifft und welche nicht.
Und ist leider jetzt schon klar, dass es wohl Elias und Malte schaffen werden, aber nicht Agit, Duy, Kübra oder GiaBao. Denn noch immer bestimmt die soziale Herkunft die Bildungslaufbahn vieler Kinder. Deswegen müssen wir endliche Gemeinschaftsschulen ermöglichen. Viele Schulexpertinnen und -experten loben Gemeinschaftsschulen als Motoren sozialer Integration. Gemeinsames Lernen hat den Vorteil, dass in einer Lerngruppe Kinder mit unterschiedlichen Begabungen und Interessen zusammenkommen. Sie können miteinander und voneinander lernen. Jedes Kind kann seine eigenen Leistungsmöglichkeiten und seine kommunikativen und sozialen Fähigkeiten auf vielfältige Weise weiterentwickeln. Mit Gemeinschaftsschulen kann eine soziale Durchmischung gelingen und sie beugen eine Selektion im Altern von zehn Jahren vor. Wir können es uns nicht leisten, auch nur ein Kind zurückzulassen und es nicht gezielt zu fördern.
Des Weiteren sorgt die frühe Leistungsauslese der Schülerinnen und Schüler nach der 4. Klasse in vielen Familien für erheblichen Druck. Trotz Entschärfung der Bildungsempfehlung bleibt der Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule einen erheblichen Einschnitt. Und an der im Alter von zehn Jahren getroffenen Entscheidung ändert sich auch im Verlauf der Bildungsbiographie nicht mehr viel: Es ist belegbar, dass die einmal vollzogene Aufteilung von Kindern auf abschlussbezogene Schulformen im Nachhinein kaum mehr umkehrbar ist. Damit wird bereits vorhandene soziale Benachteiligung verfestigt. Umso mehr begrüße ich, dass wir uns als Koalition auf den Weg machen werden, längeres gemeinsames Lernen zu ermöglichen .
Für uns GRÜNE ist die heutige erste Lesung ein freudiger Moment. Er bestätigt die harte Arbeit des Bündnisses, aber auch unser permanente Begleitung des Themas Gemeinschaftsschule im Parlament.