Christin Melcher

Anstehende Veranstaltungen

Der Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag

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Je nach Jahrgang wird der Begriff „Petition“ völlig unterschiedlich verstanden. Besonders die Jüngeren unter uns verstehen darunter häufig Online-Petitionen, denn diese kennen wir aus den sozialen Netzwerken. Ältere erinnern sich womöglich an gesammelte Unterschriften und offizielle Übergaben.

Natürlich ist es praktisch Abends auf der Couch etwas unterschreiben zu können, dass man für unterstützenswert hält. Wozu also eine Petition in den Petitionsausschuss im Landtag einreichen? – Diese Frage möchte ich Euch heute mal ausführlich und nachvollziehbar beantworten.

Soviel sei schonmal gesagt: Eine Petition beim Petitionsausschuss des Landtags einzureichen lohnt sich und ist hochwirksam!

Was ist eine Petition?
Im Grunde ist eine Petition eine Willensbekundung, ein Antrag oder eine Beschwerde und oder ein Arbeitsauftrag an das Parlament. Sie sollte sich natürlich auf etwas beziehen, wofür der Sächsische Landtag zuständig ist. Beispielsweise: Möchtest Du, dass es in jeder Schule in Sachsen einen Computerraum gibt und jede*r Schüler*in Medienunterricht angeboten bekommt, zum Beispiel als Ganztagesangebot? Schreib eine Petition!

Wer darf eine Petition einreichen?
Ich darf, du darfst, alle dürfen. Im Ernst: Eine Petition ist ein Grundrecht. Jede & jeder darf sie einreichen. Dies kann man allein tun oder zusammen mit anderen. Das Recht ist unabhängig vom Wohnort, von der Staatsbürgerschaft oder vom Alter. Das steht im Sächsischen Petitionsausschußgesetz!

Was passiert mit meiner Petition?
Nach dem Eingang der Petition erfolgt eine erste Prüfung (Beleidigungen / Nicht-Zuständigkeiten o.ä. werden direkt aussortiert) und die Petition bekommt anonym eine*n Berichterstatter*in – eine*n Landtagsabgeordnete*n – zugewiesen. Weiterhin wird sie an das zuständige Ministerium weitergeleitet. Das Ministerium schreibt eine Stellungnahme und mit dieser schreibt der zuständige Berichterstatter*in dann einen Petitionsbericht. Die fertigen Berichte werden zur nächsten Ausschusssitzung eingereicht. Alle können die Berichte einsehen und noch eigene Anmerkungen machen, bevor sie im Ausschuss besprochen werden. Der Ausschuss wiederum formuliert dann Beschlussempfehlungen, was mit den Petitionen geschehen soll.

Das könnte zum Beispiel sein:

Im Ergebnis: Du kannst die Regierung (oder entsprechend anderen Zuständigen) direkt auffordern etwas zu tun!
Der Petitionsausschuss kann weiterhin eine Stellungnahme vom Datenschutzbeauftragten anfordern, er kann Vor-Ort Termine zu Petitionen beschließen oder Petent*innen vorladen, um sich ein genaueres Bild vom Anliegen zu machen. Auch kann er eine neue Stellungnahme von den Ministerien anfordern mit weiteren Fragen, die beantwortet werden sollen. Dies ist oftmals sinnvoll, wenn es im Anliegen um Regierungshandeln geht

Was ist der Unterschied zu einer Online-Petition?
Alle Petitionsanliegen/Bitten/Forderungen werden gleich behandelt, es geht um die inhaltliche Forderung und ob das umgesetzt werden kann.

Der Ausschuss ist nicht öffentlich, da Menschen direkt mit dem sächsischen Landtag kommunizieren und mit persönlichen Belangen und Informationen umgegangen wird Also wird alles anonymisiert bevor es durch das Landtagsplenum endgültig verabschiedet wird. Das bedeutet auch ohne Öffentlichkeit und auch Öffentlichkeitsarbeit wird deine Petition gleichrangig behandelt!

Die Antworten die die Petent*innen bekommen sind von Expert*innen geschrieben, was bedeutet, dass die Antwort sachlich genau und rechtlich valide ist.

Wenn deine Petition im Sächsischen Petitionsausschuss nicht an der richtigen Stelle ist, wird sie entweder weitergeleitet (auf Bundes- oder Kommunalebene) oder dir wird erklärt worin das Problem liegt, sodass du dein Ersuchen anpassen kannst.

Der Ausschuss kann mit einem Beschluss zu einer Petition die Staatregierung beauftragen Maßnahmen zu der Bitte zu ergreifen oder das Anliegen zu berücksichtigen/zu erwägen. Man hat also Einfluss auf die Regierung, diese muss dann dem Ausschuss berichten, was sie unternommen hat.

Wie schreibst du eine Petition, wenn ich damit Erfolg haben möchte?
Zuerst einmal musst du sicher sein, dass das worum es dir geht in die Zuständigkeit des Sächsischen Landtags fällt, und nicht auf Bundesebene oder kommunale Ebene.

Es gibt keine besonderen Formvorschriften oder Vorgaben außer, dass die Petition schriftlich beim Petitionsauaschuss ankommen muss, dass Name und Adresse des Petenten darauf sind und es handschriftlich unterschrieben wird. Hier findest Du ein Formblatt, welches du nutzen kannst.

Wohin schickst du deine Petition?
Du schickst Deine Petition entweder oldschool auf Papier oder als Online-Petition an den Petitionsausschuss.

Wie man eine Petition gut formuliert und somit seine Erfolgschancen erhöht, findet man weitere Informationen auf der Seite des Landtages. Hier gibt es Tipps zum Thema „zusätzliche Unterlagen“ oder „Sammelpetition“.

Meine Meinung
Online-Petitionen haben definitiv ihre Daseinsberechtigung. Aber hier hat man eine wirklich einfache und direkte Möglichkeit auf die Landespolitik einzuwirken. Falls es nicht klappt, weiß man durch die Erläuterung auch immer wo es hakt, und kann auch nacharbeiten.

Als Mitglied des Petitionsausschusses freue ich mich immer auf die Petitionen und die Sitzungen. Es gibt so viele unterschiedliche und spannende Ideen Sachsen besser zu machen.

Wie geht es weiter?
Die aktuell sich stark weiterentwicklende Digitalisierung ermöglichen Weiterentwicklungen auch im Bereich der Petitionen. Hier liegen Portale wie onlinepetition nicht falsch. Wie jedoch verbinden wir die Vorteile der Digitalisierung mit den Vorteilen der direkten einflussnahme auf unsdere Parlamente, sei es auf Landes- oder Bundesebene?

Wir BÜNDNISGRÜNEN im Sächsischen Landtag fordern, dass auch das Mitzeichnen von Petitionen über die Homepoage ermöglicht wird. Dies ist auf Bundesebene bereits möglich. Zur Folge hätte dies, dass sich der Landtag verpflichtet sieht, Sammelpetitionen in öffentlichen Ausschussitzungen einzeln aufzurufen und zu behandeln.

Im Februar 2021 sprach meine Kollegin Lucie Hammecke dazu im Sächsischen Landtag. Ihre Rede könnt ihr hier nachlesen.

kristen
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