Dresden. Der Sächsische Landtag hat heute das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Schulgesetzes“ (Drs 7/10338) beschlossen. Die Novelle umfasst zahlreiche neue Regelungen zur schulischen Inklusion.
Dazu erklärt Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Die Schulgesetznovelle ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem inklusiven Schulsystem. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen, dass Kinder mit und ohne Behinderung miteinander leben und lernen können. Es ist wichtig, dass sich Kinder in all ihrer Vielfalt und mit ihren jeweiligen Besonderheiten in Kita und Schule begegnen – wichtig auf individueller, aber auch auf gesellschaftlicher Ebene.“
„Mit der Novelle beenden wir die Pilotphase an den sächsischen Grundschulen, die in den vergangenen Schuljahren auf die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung vor der Einschulung und in Klassenstufe 1 verzichtet haben. So schwierig diese Entscheidung für uns BÜNDNISGRÜNE war, so richtig ist sie. Das Feedback der Schulleiterinnen und Schulleiter war eindeutig: Eine frühzeitige Diagnostik ist zentral, um sonderpädagogische Unterstützung für die Kinder anbieten zu können, die darauf angewiesen sind. Im Gegenzug haben wir als Koalition im Doppelhaushalt 2023/24 finanzielle Vorsorge getroffen, um die ehemaligen Pilotschulen auch nach dem 31. Juli 2023 weiterhin angemessen zu unterstützen – sei es durch zusätzliche Assistenzkräfte oder zweckgebundene Zuweisungen.“
Weiterhin betont Melcher: „Ein besonderes Anliegen von uns BÜNDNISGRÜNEN ist die Absicherung der inklusiven Beschulung. Das Schulgesetz sieht künftig vor, dass die Schulaufsicht, in Abstimmung mit Schulleitung und Schulträger, den Ort der inklusiven Beschulung festlegen kann, wenn es innerhalb eines Kooperationsverbunds keine Einigung gibt. So soll verhindert werden, dass ein Kind von einer Schule an die andere verwiesen und letztlich nicht beschult wird. Diesbezügliche Fälle waren uns aus Dresden und dem Erzgebirge gemeldet worden.“
„Mit der Gesetzesnovelle öffnen wir weitere Schularten für den lernzieldifferenten Unterricht, konkret die Berufs- und die Berufsfachschulen. Außerdem ermöglichen wir die Einrichtung eines neuen Bildungsgangs zur ‚Erlangung der Berufsreife‘ an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Dadurch sollen mehr Schülerinnen und Schüler ein dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschluss erwerben können.“
Weitere Informationen:
Mit der Schulgesetznovelle 2017 wurde die Förderschulpflicht abgeschafft. Der Anteil an Schülerinnen und Schülern, der inklusiv beschult wird, steigt seit Jahren kontinuierlich. Es wurden 64 Kooperationsverbünde gebildet, um eine wohnortnahe, inklusive Beschulung zu sichern. Gleichzeitig wird unverändert vielen Kindern – 7,8 Prozent eines Jahrgangs – ein sonderpädagogischer Förderbedarf attestiert. Neben der Zahl der inklusiv beschulten Kinder steigt auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen, von denen viele ohne anerkannten Abschluss die Schule verlassen. Von den rund 3.500 Lehrkräften an Förderschulen in öffentlicher Trägerschaft haben 44,2 Prozent keine entsprechende sonderpädagogische Ausbildung.
>> Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Bildung (Drs 7/11458)
>> Entschließungsantrag zu Drs 7/11458