Pressemitteilung
Datum: 31. Januar 2025 – Dresden. Das bisherige Integrationsverfahren, also die Regelung für DaZ-Klassen, soll im Schuljahr 2025/26 gestrafft werden, unter anderem durch die Zustufung von DaZ-Schülerinnen und -Schülern in Regelklassen nach zwei Jahren Schulzeit. Das zumindest geht aus einem Schulleiterbrief des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) an die Leitungen von Schulen in öffentlicher Trägerschaft hervor.
Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, hat sich in der heutigen Sitzung des Bildungsausschusses zu den geplanten neuen Regelung für DAZ-Klassen bei Kultusminister Clemens erkundigt. Sie erklärt anschließend:
„Integration funktioniert nicht im Eiltempo. Die neue Regelung für DAZ-Klassen, die DaZ-Schülerinnen und -Schüler unabhängig vom Sprachniveau automatisch nach zwei Jahren in die Regelklassen zu stufen, verhindert echte Integration und Chancengerechtigkeit. Diese Regelung hat gravierende Folgen für die Bildungschancen der Schülerinnnen und Schüler und unsere Schulen. Mit einer Zwangszustufung und der damit einhergehenden Benotung werden zahlreiche Klassenwiederholungen und eine Erhöhung der Schulabbrecherquote provoziert. Das kann nicht das Ziel dieser Maßnahme sein.“
„Wir BÜNDNISGRÜNE fordern die Einhaltung des sächsischen DaZ-Lehrplans. Dieser sieht einen zeitlich und inhaltlich flexiblen Integrationsprozess vor, der sich an den individuellen Vorkenntnissen, dem bisherigen Bildungsweg sowie den Persönlichkeitsmerkmalen der Schülerinnen und Schülern orientiert. Die nun verordnete Regelung für DAZ-Klassen widerspricht diesem Ansatz fundamental und ignoriert die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler. Zudem wird mit dieser Regelung die Fachmeinung der DaZ-Lehrkräfte übergangen.“
Abschließend betont Melcher: „Bildung ist ein Grundrecht und gilt ausnahmslos für alle. Bildung ist der Schlüssel für Integration und gesellschaftliche Teilhabe. Wir BÜNDNISGRÜNE sehen den Handlungsdruck. Auch uns treibt die steigende Zahl an Kindern und Jugendlichen, die bisher keinen Schulplatz zugewiesen bekommen haben, mit großer Sorge um. Hier schlagen die Versäumnisse der vergangenen Jahre massiv ein. Es wurde schlichtweg verpasst, genügend DaZ-Lehrkräfte zu gewinnen. Diese Versäumnisse dürfen aber nicht auf dem Rücken anderer ausgetragen werden. Die Staatsregierung hat dafür Sorge zu tragen, dass das Bildungssystem nachhaltig funktioniert.“
Weitere Informationen:
Die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte basiert auf der „Sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten“. Diese bildet die Grundlage für die Teilhabe von zugewanderten Kindern und Jugendlichen an regulären Unterrichts- und Bildungsangeboten als auch am gesellschaftlichen Leben. Demnach durchlaufen die jungen Menschen nach einer „Besonderen Bildungsberatung“ des LaSuB ein dreistufiges Integrationsverfahren, beginnend mit der Stufe I (Erlernen von Deutsch als (zweite) Fremdsprache in Vorbereitungsklassen), bis hin zur Stufe II (schrittweise Integration in Regelklassen), bis hin zur Stufe III (vollständige Integrierung in Regelklassen unter ergänzendem DaZ-Unterricht).