Hier möchte ich meine Einkünfte und Ausgaben als Abgeordnete des Sächsischen Landtages transparent machen (Stand: 1. April 2024)
Die Diät (und Zuschüsse zu Versicherungen)
Abgeordnete erhalten zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Grundentschädigung von 6954,09 € im Monat. Diese wird bei einem Zuschuss zur Pflegeversicherung um einen Betrag von 34,77 € gekürzt. Damit erhalte ich eine Grundentschädigung von 6919,32 €. Zusätzlich gewährt mir der Landtag einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 451,00 €.
Damit ergeben sich Bruttoeinkünfte von 7370,32 € pro Monat. Davon gehen noch Steuern ab. Zusätzlich zahle ich pro Monat den Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, derzeit ca. 988,43 €.
Weiterhin leisten Abgeordnete finanzielle Unterstützungsleistungen an die Parteien, so genannte Mandatsträgerbeiträge. Die Sätze variieren von Partei zu Partei. Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind dies derzeit ca. 875,78 € pro Monat.
Neben der notwendigen Rücklagenbildung für Wahlkämpfe spende ich über das Jahr noch Geld für verschiedene Vereine und Organisationen.
Die steuerfreie Aufwandspauschale
Abgeordnete dürfen die Kosten ihres Mandates nicht von der Steuer absetzen. Deshalb und zur Finanzierung ihrer Infrastruktur erhalten Mitglieder des Sächsischen Landtages eine steuerfreie Kostenpauschale, die nach Entfernung Landtag zum Wohnort gestaffelt ist. Als Leipziger Abgeordnete erhalte ich derzeit 5391,25 € pro Monat. Daraus bezahle ich alle Aufwendungen, im Kontext der Mandatsausübung: Büromaterial, Kommunikationskosten, Reisekosten (Fahrten außerhalb Sachsens, Übernachtungen), Mieten und Unterhaltskosten meiner Regionalbüros in Leipzig und Torgau, Praktikumsplätze, eigene Veranstaltungen, Honorare, Vorortbesuche.
Weitere Leistungen an Abgeordnete
Für die Bezahlung meiner Mitarbeiter*innen in den Regionalbüros erhalte ich pro Monat 8.356,58€ € (i. d. R. sind das 2 Stellen, Arbeitnehmer-Brutto). Dieses Geld wird direkt an die Mitarbeiter*innen ausgezahlt.
Der Landtag stellt pro Legislaturperiode (also für 5 Jahre) den Abgeordneten ein Einrichtungsbudget für die Regionalbüros in Höhe von ca. 9000,00 € zur Verfügung (Abrechnung nur gegen Belege).
Für Besuchergruppen werden 1.500 € pro Jahr zur Verfügung gestellt (Anfahrt und Verpflegung).
Abgeordnete erhalten zur Wahrnehmung ihrer dienstlichen Fahrten eine kostenlose Freifahrtberechtigung (2. Klasse) für Züge in Sachsen sowie von und nach Berlin.
Aufwandspauschale als stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Als stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag erhalte ich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 669,81 €. Diese ist vollumfänglich zu versteuern und wird auch sonst behördlicherseits wie ein Einkommen behandelt.
Nebeneinkünfte
Ich habe keine deklarierungspflichtigen Nebeneinkünfte.