Redebeitrag der Abgeordneten Christin Melcher (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung „Gesetz zur Stärkung der frühkindlichen und schulischen Bildung (Bildungsstärkungsgesetz)“
19. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 16. Dezember 2020, TOP 5
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mich erreicht in diesen Tage eine Fülle an Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Oft geht es um Corona und die Folgen der Schul- und Kitaschließungen. Ein Thema jedoch beschäftigt die Menschen nach wie vor und hat auch in der aktuellen Lage nichts an Aktualität verloren: die Sorge über den Mangel an Lehrkräften und Erzieher*innen.
Wir stehen im Freistaat Sachsen vor der großen Herausforderung, genügend Fachkräfte für unsere Schulen und Kitas zu gewinnen. Aber wir alle wissen: Lehrkräfte und Erzieherinnen fallen nicht vom Himmel.
Das vorliegende Gesetz zur Stärkung der frühkindlichen und schulischen Bildung beinhaltet wichtige Maßnahmen, um dieser Herausforderung zu begegnen.
Wir wollen mit dem Bildungsstärkungsgesetz zum einen die Lehrkräfte, die sich unermüdlich für die gute Bildung unserer Kinder einsetzen und dies auch unter so erschwerten Pandemie-Bedingungen tun, bei ihrer Arbeit entlasten. Wir werden deshalb den Einsatz von Schulassistentinnen und Schulassistenten fördern und somit Lehrerinnen und Lehrern wieder die Möglichkeit verschaffen, sich besser auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren zu können. Dies hat den zusätzlichen Effekt, dass einer Überbelastung der Lehrkräfte entgegengewirkt werden kann.
Die zweite Herausforderung, die wir meistern wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der Fachkräftemangel im Erzieher*innenbereich. Hierbei verfolgen wir mehrere Strategien.
Zum einen führen wir ein landesweites Fachkräftemonitoring ein. Für dieses Monitoring haben wir BÜNDNISGRÜNE schon lange gekämpft. Dieses Monitoring ermöglicht uns, klug und effektiv, mit konkreten und handfesten Zahlen unsere Fachkräftestrategie aufzustellen. Anhand des Monitorings können wir die Bedarfe an Erzieherinnen und Erziehern in der Ausbildung und in den Einrichtungen frühzeitig erkennen.
Eines ist aber ohne Umschweif klar: Um den Bedarf langfristig zu sichern, brauchen wir mehr Fachkräfte in den Einrichtungen. Wir brauchen die Fachkräfte vor allem jetzt. Daher müssen wir ebenfalls Maßnahmen ergreifen, die kurzfristig wirken.
Wir haben deshalb im Bildungsstärkungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, dass Assistenzkräfte auch im Kindergarten und im Hort eingesetzt werden können. Dies war bisher nur in Kinderkrippen möglich. Ziel soll es sein, dass bis zu 20 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sächsischen Kitas Assistenzkräfte sind.
Die Kritik in der Anhörung im Ausschuss zum Einsatz von Assistenzkräften haben wir ernstgenommen und mit einem Änderungsantrag nachgeschärft. Wir werden weder die Qualität noch die Fachlichkeit in den sächsischen Kitas reduzieren. Die Vor- und Nachbereitungszeit gilt auch für Assistenzkräfte und den Assistenzanteil von 20 Prozent je Einrichtung.
Schaut man in den aktuellen Ländermonitor der Bertelsmann Stiftung, so zeigt sich, dass wir im Freistaat Sachsen sehr gut ausgebildete Fachkräfte in den Kinderbetreuungseinrichtungen haben. Unser pädagogisches Personal hat zu 82 Prozent einen Fachschulabschluss und zu 10 Prozent einen Hochschulabschluss. Unser Ziel ist es, diesen Stand zu halten und zukünftig sogar zu verbessern. Es ist mitnichten unser Ansinnen, diese fachliche Qualität in den Einrichtungen zu senken. Es ist für uns unstrittig, dass wir am derzeitigen Qualifikationsniveau 6 gemäß des Deutschen Qualifikationsrahmens festhalten werden.
Wir sehen mit den Assistenzkräften eine Möglichkeit für den Einstieg in den Beruf als Erzieher*in. Mit den Erfahrungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die wir in der Krippe mit den Assistenzkräften gemacht haben, hat sich gezeigt, dass viele von eine berufsbegleitende Weiterbildung aufnehmen und somit eine Berufsqualifikationen als pädagogische Fachkraft erlangen – Fachkräfte, die uns sonst fehlen würden.
Gleichzeitig schaffen wir mit dem Einsatz von Assistenzkräften auch die Möglichkeit für die Stärkung von multiprofessionellen Teams in unseren Kindertageseinrichtungen.
Die letzte Stellschraube, an der wir mit dem Bildungsstärkungsgesetz drehen wollen, um mehr Menschen für den Beruf der Erzieher*innen begeistern zu können, ist die Schulgeldfreiheit. Man könnte es fast als kleines Weihnachtsgeschenk bezeichnen: Die Freien Träger bekommen eine erhöhte Mittelzuweisung, damit die Schulgeldfreiheit für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern und die Heilerzieher*innenausbildung ermöglicht wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sie sehen also, dass wir mit dem Bildungsstärkungsgesetz vielfältige Maßnahmen ergriffen haben, die für die frühkindliche und schulische Ausbildung qualitative Verbesserungen mit sich bringen und helfen werden, den Fachkräftemangel zu lindern.
Das ist ein wichtiger Schritt heute für die Stärkung der Bildung im Freistaat Sachsen.