Christin Melcher

Anstehende Veranstaltungen

Beflaggung von Schulen – Die AfD will den guten alten Fahnenappell zurück

Martin MeißnerMartin Meißner

Meine Rede zum Antrag der Fraktion AfD: „Einigkeit und Recht und Freiheit – Durchgehende Beflaggung an sächsischen Schulen ab dem Schuljahr 2024/25 gewährleisten“ (Drs 7/14324)
79. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 09.11.2023, TOP 5

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dem vorliegenden Antrag fordert die AfD, an allen sächsischen Schulen an jedem Schultag die Bundesflagge und die sächsische Landesflagge zu hissen. Zu besonderen schulischen Veranstaltungen soll zudem die Nationalhymne gesungen werden.

Die Motive für diesen Antrag sind durchschaubar. Ich möchte auf einige Punkte eingehen:

Aus meiner Sicht ist der Antrag in seinen Motiven leicht durchschaubar. Eigentliches Ziel ist es nämlich, die CDU vorzuführen. Nicht umsonst wird gleich zu Beginn der Begründung auf den Parteitagsbeschluss der CDU von 2019 zur Beflaggung von Schulgebäuden verwiesen.

Im Leipziger Stadtrat sah sich die CDU-Fraktion bei einem ähnlich lautenden Antrag der AfD bemüßigt, einen Änderungsantrag zu stellen, um zunächst die Kosten zu klären.
Als würde es bei einem solchen Vorschlag vorrangig um die Finanzierung gehen! Ich hoffe sehr, dass sich die Kolleginnen und Kollegen hier im Hause nicht auf solche Diskussionen einlassen.

Der Antrag ist nämlich nicht nur „nicht notwendig“, wie es in der Stellungnahme der Staatsregierung heißt, er ist gänzlich überflüssig.

Die Schulen haben weiß Gott andere Sorgen. Lehrkräftemangel, Unterrichtsausfall, fehlende Schulplätze für Integration und Inklusion – die Liste ist lang.

Und die AfD will Flaggen hissen. Ernsthaft?

Wenn es noch eines Beweises bedurfte, dass es der AfD mitnichten um die Lösung irgendeines Problems geht – mit diesem Antrag sollte das jedem klar sein, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Schließlich sitzt der Antrag einem Irrtum auf und zieht falsche Schlüsse. Die AfD wittert hinter der Flagge und der Nationalhymne eine „besondere identitätsstiftende Bedeutung“ sowie ein Bekenntnis zur deutschen Nation und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Zunächst: Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg für einen kausalen Zusammenhang zwischen der Anbringung der Bundesflagge und einer identitätsstiftenden Wirkung.

Studien zeigen, dass sich eine Mehrheit stark mit diesem Land identifiziert und sich zugehörig fühlt  ganz ohne verordneten Nationalstolz, Beflaggung oder gemeinschaftliches Singen. Übrigens gilt dies für Menschen, die hier geboren sind genauso wie für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.

So stellt auch der Sachverständigenrat für Integration und Migration fest: „(Die) bisweilen erhobene pauschalisierende Vorwürfe einer ‚fehlenden Loyalität‘ stimmen daher mit der empirischen Realität in der deutschen Einwanderungsgesellschaft nicht überein.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der schulische Erziehungs- und Bildungsauftrag hält fest, dass jeder junge Mensch das Recht auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung hat – ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, ich zitiere, „allen Menschen vorurteilsfrei zu begegnen, unabhängig von ihrer ethnischen und kulturellen Herkunft, äußeren Erscheinung, ihren religiösen und weltanschaulichen Ansichten und ihrer sexuellen Orientierung sowie für ein diskriminierungsfreies Miteinander einzutreten“.

Pädagogisches Ziel der Schule ist die Vermittlung der Gleichwertigkeit und Gleichwürdigkeit des Menschen. Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, ihre eigene Identität zu finden.

Das ist in Zeiten globaler, multipler Krisen und hoher Komplexität eine große Aufgabe. Und da hilft kein Fahnenmast, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Unterm Strich will die AfD eben doch genau das, was sie abzustreiten versucht: Sie will den guten alten Fahnenappell und einen unverkrampften, weil einseitigen „Hurra-Patriotismus“.

Wir lehnen Ihren Antrag natürlich ab. Vielen Dank.

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