Heute fand im Ausschuss für Schule und Bildung des Sächsischen Landtags eine Anhörung zum „Gesetz zur Regelung berufsanerkennungsrechtlicher Verfahren“ (Drs 7/15435) statt. Wesentliches Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, die Anerkennung von Abschlüssen Zugewanderter zu vereinfachen und zu beschleunigen. Außerdem werden landesrechtliche Regelungen an geändertes Bundesrecht angepasst.
Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt:
„Unser Ziel ist es, dass zugewanderte Menschen hier in Sachsen wieder in ihrem erlernten Beruf arbeiten können. Mit der Novellierung des sogenannten Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) ermöglichen wir, dass wesentliche Unterschiede zum deutschen Referenzberuf mit passgenauen Qualifizierungsmaßnahmen ausgeglichen werden können, um so eine volle Berufsanerkennung zu erlangen. Damit setzen wir auch eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.“
Die wesentlichen Ergebnisse der Anhörung fasst Christin Melcher zusammen:
„Jede und jeder Fünfte, der die Informations- und Beratungsstellen Arbeitsmarkt Sachsen (IBAS) aufsucht, begehrt eine Anerkennung als Lehrkraft. Als hohe Hürde erweist sich dabei regelmäßig das ‚Zwei-Fach-Dogma‘, wie es die Sachverständige Daniela Kolbe vom Deutschen Gewerkschaftsbund nannte. Obwohl es ein Spezifikum des deutschsprachigen Raumes ist, im Lehramtsstudium zwei Fächer zu studieren, werden Lehrkräfte aus dem Ausland mit Verweis auf die ‚unvollständige‘ Ausbildung nicht anerkannt, da nur ein Unterrichtsfach studiert wurde. Mehrere Sachverständige äußerten den Wunsch, ein gesondertes Anerkennungsverfahren für sogenannte ‚Ein-Fach-Lehrkräfte‘ in das Gesetz aufzunehmen. Die Rechtsanwältin Dr. Esther Weizsäcker nannte mehrere Bundesländern, etwa Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen, die beispielhafte Regelungen zur Anerkennung von ‚Ein-Fach-Lehrkräften‘ gefunden hätten. Wir BÜNDNISGRÜNE teilen das Anliegen, bei der Gewinnung von Lehrkräften neue Wege zu beschreiten, denn wir brauchen sie dringend!“
„Als durchweg positiv wurden die Maßnahmen zur Digitalisierung der Anerkennungsprozesse bewertet. Allerdings wurde kritisiert, dass dies bei Lehrkräften nicht gleichberechtigt für Menschen aus Drittstaaten möglich ist, sondern auf den EU-Raum beschränkt bleibt. Intensiv diskutiert wurde auch die künftige Finanzierung der IBAS-Beratungsstellen sowie die Verankerung eines Beratungsanspruchs im Gesetz. Die Sachverständigen plädierten dafür, die Beratungskapazitäten nicht nur zu erhalten, sondern auszubauen.“
Zum Thema Beratungsanspruch ergänzt Petra Čagalj Sejdi, Sprecherin für Asyl, Migration und Integration der BÜNDNISGRÜNEN Landtagsfraktion:
„Betroffene sehen sich im Anerkennungsprozess mit sehr vielen Regelungen und unterschiedlichen Zuständigkeiten konfrontiert. Daher ist gute Beratung sehr wichtig. In Zukunft wird diese Aufgabe die Bundesagentur für Arbeit übernehmen. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist dabei vor allem wichtig, dass alle Menschen mit Migrationsgeschichte, die am Arbeitsmarkt teilnehmen wollen, von dem Beratungsangebot profitieren können. Wir werden genau beobachten, ob tatsächlich alle Zielgruppen erreicht werden und ob das Angebot auch quantitativ den Bedarf deckt.“