Christin Melcher

Petitionsausschuss

Christin MelcherChristin Melcher
30.01.2020 © Steffen Füssel, Steffen Fuessel, Sächsicher Landtag, Plenum

Für meine Fraktion bin ich in der aktuellen Legislaturperiode 2019 – 2024 Mitglied im Petitionsausschuss.

Im Petitionsausschuss werden Bitten oder Beschwerden von Bürger*innen bearbeitet, die sich auf Verwaltungsmaßnahmen von Ämtern oder Behörden beziehen, die der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen. Dies können Beschwerden bezüglich einer sächsischen Landesbehörde sein, aber auch Gesetzesänderungsvorschläge, -beanstandungen und -anregungen.
Jede*r Bürger*in hat das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen oder an die Volksvertretung zu wenden. Das kann einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen geschehen. Dieses Recht ist in Artikel 35 der Verfassung des Freistaates Sachsen verankert. Die Bürger*innen haben einen Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist.

Was ist eine Petition, was keine?

Das Wort „Petition“ stammt von dem lateinischen Wort „Petitio“ ab, was übersetzt „Angriff vor Gericht“ wie auch – nach unserem heutigen Sprachgebrauch – „Bitte, Ersuchen, Anspruchsrecht“ heißt.

Petitionen sind Schreiben, in denen Bitten und Beschwerden in eigener Sache, für andere oder im allgemeinen Interesse geäußert werden.

Bitten sind Forderungen und Vorschläge für ein Handeln oder Unterlassen von staatlichen Organen, Behörden oder sonstigen Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Bitten sind insbesondere auch Forderungen, Gesetze zu erlassen.

Beschwerden sind Beanstandungen, die sich gegen ein konkretes Handeln oder Unterlassen der genannten Einrichtungen wenden.

Damit Sie Ihr Recht auf Petition wahrnehmen können, hat der Sächsische Landtag zusätzlich zur schriftlichen Form die Möglichkeit der Online-Petition geschaffen: Online-Petition einreichen

Mehr Infos zum Petitionsausschuss finden sie hier: Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag